Stipendiendatenbank
Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Arbeitsaufenthalte für Hochschullehrer – künstlerische Fächer und Architektur • DAAD
Programmziel
Bitte beachten Sie: Der DAAD finanziert dieses Stipendienprogramm aus öffentlichen Mitteln des Bundes. Die finanziellen Mittel für dieses Programm stehen aufgrund von Haushaltskürzungen für das Jahr 2022 leider nicht mehr zur Verfügung. Daher können bis auf Weiteres keine Bewerbungen mehr eingereicht werden. Sobald wieder Bewerbungen möglich sind, werden wir das Bewerbungsportal wieder öffnen.
Ziel dieses Programms ist die Förderung künstlerischer Kooperationen mit deutschen Gastinstitutionen.
Ziel dieses Programms ist die Förderung künstlerischer Kooperationen mit deutschen Gastinstitutionen.
Wer kann sich bewerben?
Hochschullehrende aus folgenden Fachbereichen:
- Architektur (Innenarchitektur, Denkmalpflege, Stadtplanung/Städtebau, Regionalplanung, Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung)
- Bildende Kunst, Film, Design, Visuelle Kommunikation
- Darstellende Kunst (Schauspiel, Regie, Musical, Tanz, Performance Studies, Choreographie etc.)
- Musik
Was wird gefördert?
- Arbeitsaufenthalte an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland zur künstlerischen Kooperation mit einer Gastinstitution. Ein Arbeitsaufenthalt kann auch an verschiedenen Gastinstitutionen stattfinden.
- Eine Förderung kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Dauer der Förderung
- 1 bis 3 Monate; die Förderdauer wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit vom Vorhaben und von der Arbeitsplanung festgelegt.
- Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate in Höhe von
2.000 Euro für Assistenzen, Assistenzprofessorinnen und -professoren und Dozierende,
2.150 Euro für Professorinnen und Professoren - Zuschuss zu den Reisekosten
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
- Weitere Leistungen können nicht gewährt werden.
Auswahl
Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Auswahlkommission.
Zentrale Auswahlkriterien sind:
Zentrale Auswahlkriterien sind:
- die fachspezifische Qualifikation, die im Lebenslauf zu dokumentieren ist
- ein überzeugendes und gut geplantes Arbeitsvorhaben